Lizenzen – Kommunikation über Einheitsschalter SUAP
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die öffentlichen Verwaltungen ab dem 11.08.2016 dazu verpflichtet sind, fast ausschließlich in elektronischer Form zu kommunizieren.
Die Kommunikation zwischen der Gemeinde und den Unternehmen wird demnach ab besagtem Datum für die nachfolgend aufgelisteten Bereiche ausschließlich über den Einheitsschalter SUAP erfolgen:
– Herstellung, Verarbeitung und öffentlicher Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten (sog. Direktvermarktung)
– Urlaub auf dem Bauernhof
– Friseure, Schönheitspfleger, Kosmetiker und Nageldesigner
– Handel
– private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen
– gastgewerbliche Schank- und Speisebetriebe.
Die Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen für die Bereiche und Verfahren, die nicht im Einheitsschalter SUAP verfügbar sind, muss ab dem 11. August 2016 hingegen über zertifizierte E-Mail (prags.braies@legalmail.it) erfolgen.
Weiters weisen wir darauf hin, dass sich die Unternehmen für die Durchführung von Meldungen über den Einheitsschalter–SUAP auch an ihre Interessensverbände (hds, Südtiroler Bauernbund, Ivh, VPS u. a.) oder an Wirtschaftsberater wenden können.
Zum Einheitsschalter SUAP
Die Lizenzamt ist an Folgenden Tagen und Zeiten besetzt:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr