Benützung des Vereinshauses:
Für die Benutzung des Vereinshauses gilt die Verordnung genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4/R/19 vom 11.03.2019.
Siehe Verordnung über die Vergabe und die Benutzung des Vereinshaus Prags
Der Antrag um die Benutzung des Vereinshauses muss rechtzeitig und in schriftlicher Form eingereicht werden, wofür das eigens vorgesehene Formular zu verwenden ist.
Die Kosten für die Nutzung wurden wie folgt festgelegt:
Art der Nutzung | KOSTEN |
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1. Saal | 50,00 € |
2. Saal und Bar | 90,00 € |
3. Saal, Bar und Küche | 160,00 € |
4. Kurs pro Einheit ohne Teilnahmegebühr | 10,00 € |
5. Kurs pro Einheit mit Teilnahmegebühr | 50,00 € |
6. Reinigung | effektive Kosten gemäß Art. 14 Absatz 5 der Verordnung |