Verordnung über die Verträge und über die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Die Gemeinde Prags regelt in dieser Verordnung, wie Verträge abgeschlossen und Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Eigenregie durchgeführt werden.

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Veröffentlichungsdatum

20.10.2011

Beschreibung

Die Gemeinde Prags hat klare Regeln für den Abschluss von Verträgen und die Durchführung von öffentlichen Arbeiten festgelegt.

Verträge müssen schriftlich sein und können je nach Fall in verschiedenen Formen abgeschlossen werden, zum Beispiel notariell oder elektronisch.

Kleinere Arbeiten und Dienstleistungen dürfen direkt und vereinfacht vergeben werden, solange bestimmte Betragsgrenzen eingehalten werden.

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Veröffentlichungsdatum

20.10.2011

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 12:12 Uhr

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