Die Gemeindeverwaltung erstellt eine Rangordnung für die Vermietung der gemeindeeigene Wohnung im Grundschulgebäude, Innerprags 49 Bp. 329, B.E. 10, K.G. Prags - 62 m² – 3 Räume, auf Grundlage des L.G. 13/1998, i.g.F (Wohnbauförderungsgesetz) und der geltenden 1. Durchführungsverordnung.
Die Vermietung der Wohneinheit erfolgt aufgrund einer Rangordnung, die mit eigener Maßnahme seitens des Gemeindeausschusses aufgrund der Überprüfung und Bewertung der jeweiligen Anträge erstellt wird.
Bekanntmachung der Vermietung der gemeindeeigenen Wohnung im Schulgebäude
GESUCH um die Zuweisung der gemeindeeigenen Wohnung